Dänische Aufsichtsbehörde: Copenhagen Fashion Week betreibt kein Greenwashing
Im Februar 2025 reichten die Greenwashing-Spezialistin Tanja Gotthardsen und die dänische Verbrauchendenorganisation Tænk eine Klage bei der dänischen Aufsichtsbehörde für Verbraucher:innen ein. Die Klage richtete sich gegen die Copenhagen Fashion Week (CPHFW) und sieben teilnehmende dänische Modeunternehmen: Baum und Pferdgarten, Berner Kühl, Forza Collective, Herskind, OpéraSport, Stine Goya und Won Hundred.
Die Klage bezieht sich auf die sogenannten ‘Sustainability Requirements’ der CPHFW. Diese gelten seit 2023 für die Teilnehmer:innen des offiziellen Programms. Laut den Kläger:innen sind diese Anforderungen nicht streng genug und irreführend für die Verbraucher:innen. Beispiele dafür sind die Verwendung von Begriffen wie ‘umweltfreundlich’ ohne Nachweis. Auch die Bewerbung von synthetischen Stoffen als ‘grün’ – ein inhaltlich unsinniger Begriff – wurde kritisiert. Nun hat die Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des dänischen Verbraucherrechts überwacht, entschieden. Sie befand die Klage als unzureichend für weitere rechtliche Schritte. Es wird kein Verfahren eingeleitet.
Die CPHFW begrüßt die Entscheidung. Die Geschäftsführerin Cecilie Thorsmark betonte bereits zuvor auf LinkedIn, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen als Richtlinien gedacht sind. Sie versprechen nicht, dass die Marken auf der Modewoche tatsächlich nachhaltig sind. Tanja Gotthardsen gibt sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie schreibt auf ihrem LinkedIn-Profil, dass die Organisation der CPHFW weder freigesprochen wurde, noch dass damit bestätigt sei, dass sie kein Greenwashing betreibt. Nach Ansicht der Kläger:innen verbreiten die CPHFW und Dansk Mode & Textil nun irreführende Informationen über den Ausgang des Verfahrens.
Das Wichtigste, so schreibt Gotthardsen, sei die Empfehlung, die die Verbraucher:innen-Aufsichtsbehörde in ihrer Entscheidung an die CPHFW richtet: Die CPHFW solle gemäß dem dänischen Marketinggesetz besser auf Greenwashing achten. Dies sei unter anderem deshalb notwendig, weil die CPHFW die teilnehmenden Marken auf ihrer Website selbst als „sustainable fashion brands“ bezeichnet. Die CPHFW müsse zudem irreführendes Marketing gegenüber Geschäftspartner:innen besser überwachen. Die Verbraucher:innen-Aufsichtsbehörde schließt zudem nicht aus, dass ein irreführender Eindruck erweckt wird. Dadurch könnten teilnehmende Marken auf der Modewoche nachhaltiger erscheinen, als sie es tatsächlich sind.
Was Gotthardsen jedoch positiv bewertet, ist, dass die beschuldigten Marken begonnen haben, ihre Websites und ihre Kommunikation zu überarbeiten. Dies geschah sowohl als Reaktion auf die Klage als auch auf die von der Vermittlungsinstanz genannten Punkte.
Die frühzeitige Aufregung um den Fall zeigt, dass Transparenz und die Durchsetzung von Nachhaltigkeitsversprechen in der Modeindustrie wichtige Themen sind. Auch wenn die Green-Claims-Richtlinie nicht umgesetzt wird, bleibt Greenwashing ein zentrales Anliegen.
Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.
FashionUnited nutzt Künstliche Intelligenz, um die Übersetzung von Artikeln zu beschleunigen und das Endergebnis zu verbessern. Sie helfen uns, die internationale Berichterstattung von FashionUnited einer deutschsprachigen Leserschaft schnell und umfassend zugänglich zu machen. Artikel, die mithilfe von KI-basierten Tools übersetzt wurden, werden von unseren Redakteur:innen Korrektur gelesen und sorgfältig bearbeitet, bevor sie veröffentlicht werden. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@fashionunited.com
ODER ANMELDEN MIT