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Christian Louboutin gewinnt Rechtsstreit um rote Sohlen

Von Simone Preuss

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Was lange währt, wird endlich gut - zumindest für den französischen Luxusschuhhersteller Christian Louboutin. Der kämpft seit Jahren darum, seine knallroten Sohlen (Pantone Farbnummer 18.1663TP) als Markenzeichen schützen zu lassen. Jetzt hat das Pariser Berufungsgericht Christian Louboutin die Exklusivrechte für seine charakteristischen roten Sohlen gegeben, nachdem der Schuhdesigner einen Rechtsstreit mit einer Lederwarenfirma begonnen hatte, die ähnliche Modelle anbietet.

Im Jahr 2013 wandte sich Christian Louboutin an die Lederwarenfirma Kesslord, die Schuhe mit roten Sohlen anbot, und behauptete, sie reproduziere die Eigenschaften ihres Markenprodukts. Nach einigem Hin und Her beschloss Kesslord schließlich, Louboutin und seine Firma in Paris vor Gericht zu bringen und die Aufhebung ihres Markenzeichens zu fordern.

Pariser Berufungsgericht gibt Louboutin recht

Im März 2017 entschied das Gericht zugunsten von Christian Louboutin und verurteilte Kesslord, 5.000 Euro an den französischen Designer und seine Firma zu zahlen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil am Donnerstag und erhöhte den von Kesslord geschuldeten Betrag auf insgesamt 7.500 Euro.

„Mit diesem Urteil bestätigt das Berufungsgericht, dass das Auftragen von roter Farbe auf die Sohle eines hochhackigen Schuhs markenrechtlich geschützt werden kann, was das von Christian Louboutin seit mehreren Jahren vertretene Argument bestätigt und die ausschließliche Natur dieses Zeichens anerkennt, das der Öffentlichkeit erlaubt, den Urheber zu identifizieren“, sagte das Modehaus in einer an die Nachrichtenagentur AFP geschickten Erklärung.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Christian Louboutin sich in einen Rechtsstreit um seine roten Sohlen verstrickt hat. Ein Gericht in den USA erkannte sie bereits 2012 als Markenzeichen von Louboutin an, allerdings mit dem Zusatz „außer wenn der Rest (des Schuhs) dieselbe Farbe hat“.

Ein weiteres Verfahren läuft derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der voraussichtlich in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen wird. In diesem Fall verklagt Louboutin die niederländische Firma Van Haren. Der Markenschutz könne gegebenenfalls verweigert werden, wenn Farbe und Form dem Produkt den wesentlichen Wert verliehen, teilte der EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar noch im Februar mit.

Christian Louboutin verfügt in vielen Ländern der Welt über Markenzeichen, um die roten Sohlen zu schützen. Erst im Mai 2016 hatte das Unternehmen trotz mehrerer Widersprüche die Eintragung einer europaweit geltenden Unionsmarke für seine roten Sohlen erreicht.

Foto: Christian Louboutin
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