Chef des Farfetch-Eigentümers Coupang tritt nach Datenleck zurück
Der Chief Executive Officer (CEO) des südkoreanischen Tech-Giganten Coupang hat seinen Rücktritt bekanntgegeben. Anlass ist ein Datenleck, bei dem die Daten von 33,7 Millionen Kund:innen kompromittiert wurden. Infolgedessen wurden Sammelklagen eingereicht.
Park Dae-jun, der 2012 in das Unternehmen eingetreten war und im Mai 2025 die Leitung übernommen hatte, erklärte in einer Pressemitteilung: „Es tut mir zutiefst leid, die Öffentlichkeit mit dem jüngsten Vorfall bezüglich persönlicher Daten enttäuscht zu haben. Ich fühle eine große Verantwortung für den Vorfall und den anschließenden Wiederherstellungsprozess und habe beschlossen, von allen Ämtern zurückzutreten.“
Coupang bestätigte die Nachricht in einer Pressemitteilung. Die US-amerikanische Muttergesellschaft hat Harold Rogers, ihren Chief Administrative Officer und General Counsel, zum Interims-CEO für das koreanische Geschäft ernannt. Rogers will sich nun darauf konzentrieren, „die Besorgnis der Kund:innen zu lindern, das Problem des Datenlecks intern und extern zu klären und das Unternehmen zu stabilisieren“.
Der Handelskonzern Coupang, der im vergangenen Jahr die britische Luxusplattform Farfetch übernommen hat, steht seit der Entdeckung und Bestätigung des Datenlecks Anfang November in der Kritik. Berichten zufolge könnte es jedoch bereits seit Juni bestanden haben.
Das E-Commerce-Unternehmen erklärte, dass die Kontoinformationen von fast 34 Millionen Kund:innen bei dem Vorfall potenziell kompromittiert worden seien. Dazu gehören E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Lieferadressen. Kreditkarteninformationen oder Anmeldedaten seien nicht betroffen.
Infolge des Führungswechsels wird die US-amerikanische Muttergesellschaft von Coupang eine aktivere Rolle bei der Bewältigung des Vorfalls übernehmen. Diese Bemühungen zielen zum Teil darauf ab, die rechtlichen Probleme zu lösen, die sich aus dem Datenleck ergeben haben. Dazu gehört auch die geplante Sammelklage koreanischer Kund:innen vor einem US-Bundesgericht.
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