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Bundesrat: Mehr Rechtssicherheit für Uhrenhersteller in Glashütte

Von DPA

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Foto: Pixabay / Pexels

Der Bundesrat hat mit einer Verordnung mehr Rechtssicherheit für die Uhrenhersteller in Glashütte auf den Weg gebracht. Am Freitag stimmte die Länderkammer einer Vorlage von Sachsen für einen besseren Schutz der Herkunftsangabe "Glashütte" zu. Damit werden verbindliche Anforderungen für die Verwendung der geografischen Herkunftsangabe für Uhren festgelegt. Die Uhrmacher von Glashütte sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Hergestellt in Glashütte" geschützt werden. In Sachsen sorgte die Entscheidung für Erleichterung.

„Der Schutz der Herkunftsangabe 'Glashütte' ist ein großer Erfolg für Sachsen und ein wichtiges Signal für die traditionsreiche Uhrmacherkunst im Osterzgebirge", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Die in Glashütte hergestellten Uhren stünden im weltweiten Wettbewerb für eine besondere Qualität und Handwerkskunst. Um diese Erfolgsgeschichte zu sichern und fortzuschreiben, habe sich Sachsen seit 2019 für einen besseren Schutz eingesetzt. "Ich freue mich, dass die intensiven Abstimmungen mit dem Bund, der Stadt Glashütte und den Uhrenherstellern heute mit der Zustimmung des Bundesrates ihren erfolgreichen Abschluss finden."

„Mit diesem Markenschutz für Glashütte sichern wir die Arbeitsplätze. Es ist ja klar: Diese hochwertigen Uhren mit diesem hohen Preis werden nur dann gekauft, wenn tatsächlich die Qualität auch gehalten wird", so Kretschmer. Gerade aus China gebe es immer wieder Versuche, Produkte zu kopieren: "Deswegen ist der Markenschutz, den wir heute erreicht haben - nach vielen Jahren harter Arbeit - ein wirklich ganz wichtiges Signal für die Region Glashütte, für die Uhrenindustrie, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (...) Glashütte, das ist Qualität, das sind sichere Arbeitsplätze, das ist Handwerkskunst schon seit dem 19. Jahrhundert und das wird jetzt geschützt."

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte im Bundesrat

für das Ansinnen geworben. "Die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz schützt nicht nur einen besonderen Qualitätsanspruch, sie setzt auch ein Zeichen für das Handwerk. Das bedeutet eine große Anerkennung für Glashütte. Vor allem für die Menschen, die dort das Uhrmacherhandwerk von der Pike auf gelernt haben und die es jeden Tag mit großer Sorgfalt betreiben." Glashütte gehöre damit zum kleinen Kreis derjenigen Orte, die eine Sache so erfolgreich und mit einem so hohen Qualitätsanspruch betreiben, dass sie ein Synonym für ihr Handwerk geworden sind, sagte die Ministerin.

Nach der Verordnung dürfen nur noch diejenigen Uhren als "in Glashütte hergestellt" bezeichnet werden, deren Wertschöpfung zu 50 Prozent in der Stadt Glashütte geschieht. Einige Arbeitsschritte dürfen auch in den Ortsteilen Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg sowie im Gebiet der Stadt Dresden erfolgen. Zentrale Schritte müssen aber vollständig in Glashütte vollzogen werden.

CDU-Wirtschaftsexperte Jan Hippold erinnerte an die lange Tradition der Branche in Glashütte. "Glashütte steht seit dem 19. Jahrhundert für deutsche Handwerkskunst und Uhrmachertradition. Schon in den Anfängen setzten die Uhrmacher aus Glashütte auf einen hohen Qualitätsstandard. Innovation, Qualität und Langlebigkeit wecken in Zeiten der Globalisierung zunehmendes Interesse. Eine schöne Nachricht, dass nun auch wie bei den Schweizer Uhren die Herkunftsangabe Glashütte geschützt ist." (dpa)

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