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Birkenstock will urheberrechtlichen Schutz von Sandalen vor dem Bundesgerichtshof klären

Von Jule Scott

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Bild: Birkenstock

Der Urheberrechtsstreit zwischen Birkenstock und Shoe.com geht in die nächste Runde.

Am 26. Januar wurde dem Tochterunternehmen der Wortmann Gruppe, der Shoe.com GmbH & Co. KG, vor dem Oberlandesgericht Köln Recht in einem Urheberrechtsstreit mit dem Sandalen Hersteller Birkenstock zugesprochen, geklärt der Fall allerdings noch nicht. Birkenstock zufolge ebnet diese Entscheidung vielmehr den Weg für eine höchstrichterliche Prüfung dieses zentralen Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof (BGH), wie die Marke auf Anfrage von FashionUnited mitteilte.

Konkret handelt es sich bei dem Streit um zwei Sandalen-Modelle von Birkenstock und mögliche Verletzungen der Rechte dieser. Das nun gefällte Urteil zu Gunsten der Wortmann-Tochter hebt eine Entscheidung der vorherigen Instanz vom 11. Mai 2023 auf. Damals hatte das Landgericht Köln Shoe.com untersagt, zwei Sandalen-Modelle zu verkaufen, da sie angeblich Urheberrechte von Birkenstock verletzten. Birkenstock zufolge handelt es sich dabei um die Modelle „Arizona“ und „Gizeh“.

Das Oberlandesgericht Köln sah die behaupteten Urheberrechte nicht hinreichend dargelegt und bewiesen an, teilte die Wortmann Gruppe in einer Mitteilung nach Ende des Gerichtsverfahrens mit. Schon damals betonte die Gruppe allerdings, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig und aufgrund der zugelassenen Revision beim Bundesgerichtshof angefochten werden kann.

Genau dies strebt Birkenstock nun an. Dem Sandalenhersteller zufolge bedeute die Rechtseinschätzung des Oberlandesgericht nicht, das der urheberrechtliche Schutz von den Sandalen abschließend entschieden ist. Vielmehr sieht Birkenstock weiteren Klärungsbedarf und die Notwendigkeit für “eine klare Auslegung des Werkbegriffs und eine Klärung, welche Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst zu stellen sind”, so die Mitteilung.

Birkenstock
Urheberrecht
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