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Berliner Gericht untersagt voreingestellten Käuferschutz bei Vinted

Das Kammergericht Berlin hat dem Re-Commerce-Marktplatz Vinted untersagt, beim Kauf gebrauchter Kleidung eine kostenpflichtige Käuferschutzgebühr automatisch voreinzustellen. Damit gab das Gericht einer Klage des 'Verbraucherzentrale Bundesverbands' statt.

Der litauische Plattformbetreiber Vinted UAB hatte für Transaktionen über die Plattform einen „Käuferschutz“ berechnet: fünf Prozent des Artikelpreises zuzüglich 70 Cent. Der Zusatzdienst war jedoch fest voreingestellt und konnte von Käufer:innen nicht abgewählt werden.

Nach Auffassung des Kammergerichts verstößt diese Praxis gegen das seit 2014 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Verbot, Verbraucher:innen kostenpflichtige Zusatzleistungen per Voreinstellung aufzudrängen. Solche Extrazahlungen seien nur wirksam, wenn Käufer:innen ausdrücklich zustimmen. Das gelte auch für Online-Marktplätze, auf denen Privatpersonen untereinander handeln, ein kommerzieller Plattformbetreiber also nur als Vermittler für Verkäufe von privat zu privat auftritt. Darauf hatte sich das Unternehmen bislang berufen. Mit dem Urteil korrigierte das Kammergericht eine frühere Entscheidung des Landgerichts Berlin. Dieses hatte zwar eine Irreführung der Nutzer:innen festgestellt, die Voreinstellung der Gebühr jedoch für zulässig gehalten.

Das Urteil vom 2. Dezember 2025 ist noch nicht rechtskräftig. Vinted hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. In einem Statement schreibt das Unternehmen:

"Vinted Wir sind der Ansicht, dass die geäußerten Bedenken aus dem Verfahren des Jahres 2021 zwischenzeitlich durch Anpassungen an unserer Plattform berücksichtigt wurden. Die Käuferschutzgebühr ist ein zentraler Bestandteil unserer Plattform – sie sorgt dafür, dass der Handel über unsere Plattform sicher funktioniert und unsere Mitglieder:innen vertrauensvoll miteinander handeln können. Zudem bieten wir vollständige Transparenz hinsichtlich unserer Gebührenstruktur.

Wir widersprechen der Einschätzung des Gerichts grundsätzlich, da die Funktionsweise von Vinted aus unserer Sicht missverstanden wird. Wir planen daher, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da wir der Auffassung sind, dass es im Widerspruch zu aktuellen EU-weiten Verbraucher:innenschutzstandards steht."


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