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Baden-Württemberg soll Auflagen-Lockerungen planen

Von DPA

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Baden-Württemberg will schon von Samstag an unter bestimmten Bedingungen die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit lockern. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen in Stuttgart.

Damit beendet die grün-schwarze Regierung die sieben Monate lange Zwangspause für die Gaststätten. Im Südwesten liegen derzeit zwölf Kreise unter 100 Infektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Baden-Württemberg sei bei der Öffnung der Innengastronomie bundesweiter Vorreiter, hieß es. In Schleswig-Holstein sollen ab Montag Corona-Regeln gelockert werden, vor allem im Tourismus und der Gastronomie, bei Kontakten im Freien und in der Freizeit. In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen - außen und innen.

Die Neufassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg soll an diesem Donnerstagabend verkündet werden. Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive.

Und es gibt auch eine besonders gute Nachricht für Familien mit Kindern in Kreisen mit einer Inzidenz unter 100: Freibäder dürfen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen - allerdings jeweils nur für kleine Gruppen. Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen.

Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei "Click&Meet" können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden - sie müssen aber getestet sein. (dpa)

Foto: w.r.wagner / pixelio.de

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