AppelrathCüpper: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung hat begonnen
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AppelrathCüpper hat die nächste Stufe in seinem Insolvenzverfahren erreicht. Am 1. August hat das Amtsgericht Köln planmäßig das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung des Modehändlers eröffnet.
Mit der Eigenverwaltung will sich AppelrathCüpper restrukturieren, mit dem Ziel das Unternehmen fortzuführen. Die unternehmerische Verantwortung bleibt bei den bisherigen Geschäftsführern. Unterstützt werden sie vom Sachwalter Bero-Alexander Lau von der Kanzlei White & Case und vom Generalbevollmächtigten Jasper Stahlschmidt von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp.
Geschäftsbetrieb bei AppelrathCüpper läuft weiter
„Wir sind davon überzeugt, dass wir durch das Eigenverwaltungsverfahren die Folgen der unvorhersehbaren Corona-Krise und der behördlichen Schließungen unserer Modehäuser erfolgreich bewältigen und die Appelrath Cüpper GmbH danach sogar gestärkt weiterentwickeln können”, sagte Geschäftsführer Lothar Schäfer in einer Mitteilung. „Die Geschäfte entwickeln sich trotz Covid-19 bedingter Einschränkungen entsprechend unserer Planung.“
Das dem Finanzinvestor OpCapita gehörende Unternehmen beantragte im April die vorläufige Eigenverwaltung nachdem es durch die vorübergehenden Schließungen seiner 16 Filialen im März kalt erwischt wurde.
Das Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 110 Millionen Euro und beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter. „Wir sind froh, dass wir zusammen mit unseren Partnern auf der Lieferantenseite die strategische Positionierung von Appelrath Cüpper als Premium-Anbieter im DOB-Bereich sicherstellen und weiter ausbauen werden“, sagte Produktchefin Barbara Moers in der Mitteilung.
Bild: Frank Rumpenhorst / DPA / dpa Picture-Alliance via AFP