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Amazon scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen Ver.di

Von Reinhold Koehler

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Der Konflikt zwischen dem E-Commerce-Konzern Amazon und der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ist um ein weiteres Kapitel reicher. So scheiterte soeben Amazon Pforzheim vor dem örtlichen Arbeitsgericht mit dem Versuch, der Gewerkschaft per einstweiliger Verfügung die Verteilung von Flugblättern vor dem Personaleingang untersagen zu lassen.

Nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass es keinen Rechtsgrund für eine einstweilige Verfügung erkennen könne, hat Amazon den entsprechenden Antrag zurückgenommen. Eine für den Nachmittag geplante, gewerkschaftliche Verteilaktion von Flugblättern habe deshalb wie geplant vor dem Pforzheimer Verteilzentrum des Online-Versandhändlers stattfinden können, so Ver.di. Der für den Handel zuständige Ver.di-Landesfachbereichsleiter, Bernhard Franke, erklärte zu dem Ausgang der juristischen Auseinandersetzung: „Es ist erfreulich, dass auch dieser amerikanische Konzern lernen muss, dass die Gewerkschaftsrechte in unserem Land durch das Grundgesetz geschützt sind. Es ist höchste Zeit, dass Amazon begreift, dass zur Aushandlung und Regelung von Arbeits- und Entlohnungsbedingungen Tarifverträge mit der Gewerkschaft vorgesehen sind – nicht Willkürakte nach Gutsherrenart.“

Hintergrund des Rechtsstreites ist der schwelende Tarifkonflikt bei Amazon. Die Pforzheimer Niederlassung verweigert – wie der Gesamtkonzern – Verhandlungen über den von der Gewerkschaft geforderten Anerkennungstarifvertrag zu den Tarifverträgen des baden-württembergischen Einzel- und Versandhandels. Aufgrund dieser Verweigerung hatte Ver.di angekündigt, dass es bald auch in der Pforzheimer Amazon-Niederlassung zu Streiks kommen werde.

Foto: Ver.di

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