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Amazon ändert Geschäftsbedingungen für Händler nach Druck von Kartellamt

Von DPA

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Auf Druck des Bundeskartellamts ändert der Online-Riese Amazon seinen Umgang mit Händlern, die über sogenannte Amazon Marktplätze ihre Produkte verkaufen. Nach Beschwerden solcher Firmen hatten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter Ende 2018 ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Konzern eingeleitet. Dies werde nun eingestellt, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit. Die Behörde hat wesentliche Änderungen der Geschäftsbedingungen zugunsten der Händler erwirkt. So wurden zum Beispiel Regelungen zur Haftung kaputter Produkte umformuliert, die bisher zulasten der Händler gingen - künftig sind sie ausbalancierter.

Kartellamtschef Andreas Mundt zeigte sich zufrieden. «Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt», sagte er. Amazon teilte mit: «Um die Rechte und Pflichten unserer Verkaufspartner klarzustellen, nehmen wir einige Änderungen am Amazon Services Business Solutions Vertrag vor.» Die Änderungen werden zum 16. August wirksam. Für den Privatkunden ändert sich nichts, die global gültigen Änderungen betreffen nur das Binnenverhältnis zwischen Amazon und den sogenannten Dritthändlern. (dpa)

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