Adidas verklagt australische Teenager-Marke White Fox wegen Streifendesigns

Ein neuer Tag, ein neuer Streifen-Fall für Adidas.

Der Herzogenauracher Sportartikelkonzern Adidas verklagt das australische Label White Fox. Adidas wirft dem Unternehmen vor, Streifendesigns zu verkaufen, die den markenrechtlich geschützten Adidas-Streifen im Wesentlichen glichen oder ihnen auf andere Weise täuschend ähnlich seien, berichtet die britische Zeitung Daily Mail.

Laut dem Bericht habe White Fox wiederholte Aufforderungen ignoriert, den Verkauf der Kleidung einzustellen. Vertreter:innen von Adidas hätten daraufhin zwölf der mutmaßlich rechtsverletzenden Artikel gekauft und die großflächige Werbung des Labels im Busnetz von Sydney fotografiert. Beides sei dem Gericht als Beweismittel vorgelegt worden. Zudem werfe Adidas White Fox vor, die Kund:innen zusätzlich zu verwirren, indem das Label seine Socken und Hosen mit Bildern von Models bewerbe, die dazu Drei-Streifen-Schuhe von Adidas tragen.

Adidas fordert, dass White Fox den Verkauf der Produkte einstellt, und verlangt eine gerichtliche Feststellung, dass das Label gegen geltendes Recht verstoßen hat. Zudem soll White Fox die mit den Produkten erzielten Gewinne herausgeben sowie Schadenersatz, Zinsen und Verfahrenskosten zahlen. Die Klage wurde im September beim australischen Bundesgericht (Federal Court of Australia) eingereicht und am 1. Oktober in geänderter Fassung vorgelegt.

White Fox wurde 2013 gegründet und ist vor allem bei Teenagern beliebt. Bekannt ist das Label in erster Linie für sein Logo in Bubble-Schrift sowie für farbenfrohe Hoodies und Sweatpants.

Das Verfahren läuft unter der Bezeichnung „Adidas Australia & Anor v White Fox“. Öffentlich geäußert haben sich bislang weder Adidas noch White Fox. Ein erster Termin zur Verfahrensplanung war für Freitag angesetzt. Den Vorsitz führt Richter Ian Jackman, der Bruder des Schauspielers Hugh Jackman.

Eine Geschichte der drei Streifen

Adidas geht seit Jahrzehnten gegen andere Marken vor, die Streifendesigns verwenden. In seiner Klageschrift gegen Payless Shoesource aus dem Jahr 2008 gab das Unternehmen an, zwischen 1995 und 2008 allein in den USA „über 325 Verletzungsfälle im Zusammenhang mit der Drei-Streifen-Marke verfolgt“ zu haben. Darunter waren 35 separate Klagen und 45 Vergleiche mit den betroffenen Unternehmen.

In Australien stritt Adidas 2013 mit Pacific Brands um Sportschuhe mit vier Seitenstreifen. Der zuständige Richter stellte fest, dass die Drei-Streifen-Marken von Adidas durch drei kontrastfarbene Streifen auf Schuhen definiert seien. Eine bekannte Marke erleichtere zwar den Nachweis einer Verwechslungsgefahr, Designs mit vier Streifen verletzten deshalb aber nicht automatisch die Markenrechte. Bei vier Schuhmodellen von Pacific Brands sah er wegen des verwechslungsfähigen Gesamteindrucks der Streifen eine Rechtsverletzung, bei acht weiteren nicht, da ihnen ein deutlicher Kontrasteffekt fehle.

Auch in Deutschland landen die Streifen regelmäßig vor Gericht. 2024 untersagte das Oberlandesgericht Düsseldorf Nike den Verkauf einer Sporthose wegen zu großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design, wies die Klage bei vier weiteren Modellen jedoch ab.

Mit Thom Browne liefert sich Adidas seit 2021 einen Rechtsstreit in mehreren Ländern. Adidas wirft dem US-Designer vor, mit seinen Streifendesigns auf Sportbekleidung die eigenen Markenrechte zu verletzen. In den USA entschied eine Jury 2023 zugunsten von Thom Browne, das Bezirksgericht lehnte eine Neuauflage des Verfahrens später ab. Diese Entscheidung bestätigte das US-Berufungsgericht für den zweiten Bezirk am 29. April 2026. Interne E-Mails aus einem parallelen Verfahren in Großbritannien, auf die sich Adidas gestützt hatte, hätten am Ergebnis nichts geändert, so das Gericht. Auch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth war Adidas im September 2024 mit seiner Klage gegen Thom Browne gescheitert.


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