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3,5 Millionen Euro Kartellstrafe für Armani – Unternehmen legt Berufung ein

Die italienische Wettbewerbsbehörde wirft dem Modehaus irreführendes ethisches Marketing und Unregelmäßigkeiten bei Subunternehmern vor. Armani beteuert, stets korrekt und transparent gegenüber Verbraucher:innen, Markt und Stakeholdern gehandelt zu haben.

Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat gegen die Unternehmen Giorgio Armani S.p.A. und G.A. Operations S.p.A. wegen unlauterer Geschäftspraktiken eine Geldbuße von 3,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen gab bekannt, dass es gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berufung einlegen wird. Armani sei sich sicher, stets mit größter Korrektheit und Transparenz gegenüber Verbraucher:innen, Markt und Stakeholder:innen gehandelt zu haben. Dies beweise die Geschichte des Konzerns.

Kartellbehörde: ‘Unternehmen machten unwahre Angaben zu Ethik und sozialer Verantwortung’

Die beiden Unternehmen sollen irreführende Angaben zu Ethik und sozialer Verantwortung verbreiteten, die im Widerspruch zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen bei Zulieferer:innen und Subunternehmern standen. Diese Aussagen fanden sich im Ethikkodex der Unternehmen sowie in weiteren Dokumenten, die auf der Webseite „Armani Values“ und auf der Unternehmenswebseite „Armani“ veröffentlicht wurden.

Wie die AGCM mitteilte, ergaben die Ermittlungen, dass die Unternehmen ihre Bemühungen um Nachhaltigkeit besonders hervorhoben. Insbesondere betonten sie ihre soziale Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen und deren Sicherheit. Dies wurde zu einem Marketinginstrument, um den steigenden Erwartungen der Verbraucher:innen gerecht zu werden. Der Name der Webseite „Armani Values“ unterstreicht diese Ausrichtung. Auch einige während der Inspektionen sichergestellte Dokumente belegen, dass das Ziel war, „die positive Wahrnehmung der Marke unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu steigern“ und „die Kunden zu bewussten Einkäufen zu bewegen, auch im Hinblick auf die durch unsere Produkte vermittelten Werte“.

Gleichzeitig sollen die Unternehmen einen Großteil ihrer Lederwaren- und Accessoire-Produktion an Zulieferer:innen auslagern, die ihrerseits Subunternehmer:innen einsetzten. In mehreren Fällen wurde festgestellt, dass bei diesen Subunternehmen Sicherheitsvorrichtungen an Maschinen entfernt wurden, um die Produktionskapazität zu erhöhen. Dadurch wurden die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen ernsthaft gefährdet. Zudem waren die hygienischen und sanitären Bedingungen unzureichend, und die Beschäftigten wurden häufig ganz oder teilweise schwarz beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist offensichtlich, dass die Achtung der Rechte und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen nicht mit den von Giorgio Armani S.p.A. und G.A. Operations S.p.A. veröffentlichten ethischen und sozialen Selbstverpflichtungen übereinstimmte.

Das Bewusstsein für diese schwerwiegenden Verletzungen der Arbeitnehmerrechte, die bei der Herstellung von Armani-Produkten auftraten, soll auch dadurch belegt worden sein, dass bei einer gerichtlichen polizeilichen Inspektion ein Mitarbeiter:innen von G.A. Operations anwesend war. Dieser war für die Qualitätskontrolle zuständig und gab an, „sich seit etwa sechs Monaten monatlich in diese Werkstatt zu begeben“.

In einem internen Dokument von Giorgio Armani S.p.A. aus 2024, das vor Einleitung des von der Staatsanwaltschaft Mailand beantragten Verfahrens zur gerichtlichen Verwaltung erstellt wurde, heißt es sogar: „Im besten Fall sind die Arbeitsbedingungen gerade noch akzeptabel, in anderen Fällen bestehen starke Zweifel an ihrer Angemessenheit und Gesundheitsverträglichkeit.“

‘Armani hat alle Anfragen der Behörde beantwortet’

Giorgio Armani S.p.A. reagierte mit Bedauern und Erstaunen auf die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde. Das im Juli 2024 wegen mutmaßlich irreführender Werbung eingeleitete Verfahren endete mit einer Sanktion gegen G.A. Operations S.p.A. (GAO) und die Muttergesellschaft Giorgio Armani S.p.A. Die Entscheidung der AGCM berücksichtigt nicht den Beschluss des Mailänder Gerichts. Dieses hatte die gerichtliche Verwaltung von GAO vorzeitig aufgehoben. Das Gericht erkannte an, dass die seit langem vom Armani-Konzern eingesetzten Kontroll- und Überwachungssysteme der Lieferkette ‘zu exzellenten Ergebnissen geführt haben’. Dies sei ‘innerhalb kurzer Zeit’ möglich gewesen, ‘weil zum Zeitpunkt der Anwendung der Maßnahme bereits strukturierte und erprobte Systeme zur Kontrolle der Lieferkette vorhanden waren’.

Während des einjährigen Ermittlungsverfahrens habe Armani alle Anfragen der Behörde beantwortet. Es habe jedoch keine Möglichkeit bestanden, ein konstruktives Verhältnis aufzubauen, um die Gründe für die eigene Position umfassend zu erläutern. Die Entscheidung werde daher vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Armani sei sich sicher, stets mit größter Korrektheit und Transparenz gegenüber Verbraucher:innen, Markt und Stakeholdern gehandelt zu haben. Dies beweise die Geschichte des Konzerns.

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