Einzelhandel
Luxusanbieter dürfen Vertrieb über Online-Plattformen untersagen
Anbieter von Luxuswaren dürfen ihren Vertriebspartnern verbieten, die Produkte auf Internet-Plattformen wie Amazon einzustellen. Das sei nach EU-Kartellrecht zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Im konkreten Fall ging es um den Kosmetika-Anbieter Coty, der seine Produkte nur über autorisierte Händler...
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