BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
Eine Preiserhöhung des Online-Händlers Amazon für Prime-Abonnements vor vier Jahren ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen demzufolge gegen das Transparenzgebot. (Az. III ZR 205/25) Das Unternehmen mit Deutschland-Sitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag...
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