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Gericht: Kein Zuschlag für Atemmasken bei Hartz-IV-Sätzen
Hartz-IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf einen Zuschlag für den Kauf von Atemschutzmasken. Solche Gesichtsbedeckungen könnten als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden und seien deshalb aus dem Regelsatz zu finanzieren, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. L 7 AS...
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