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Birkenstock: Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer ist keine Diskriminierung

Von FashionUnited

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Das deutsche Unternehmen Birkenstock konnte vorm Bundesarbeitsgericht

einen Siegt erringen. Anlass für die Verhandlung waren die Klagen von sieben Mitarbeitern der RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH. Das Unternehmen aus dem Konzernverbund der Birkenstock Group gewährt Mitarbeitern in der Produktion ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Kläger, die selbst 34 Tage Urlaub in Anspruch nehmen können, hielten dies das für Altersdiskriminierung. Die zwei Tage Zusatzurlaub, die das Unternehmen älteren Beschäftigten freiwillig gewährt, bewerteten sie als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG) - zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht in seinen heutigen Urteilen deutlich machte. Der Forderung nach zwei zusätzlichen Urlaubstagen und mindestens 2.000 Euro Schadensersatz erteilten die Richter eine Abfuhr.

Jochen Gutzy, Pressesprecher der Birkenstock Group, begrüßt den heutigen Urteilsspruch: „Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist richtig. Körperlich arbeitende, ältere Arbeitnehmer brauchen länger für die Regeneration. Daher gewähren wir Mitarbeitern ab dem 58. Lebensjahr zwei zusätzliche Urlaubstage. Die Regelung soll ältere Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Beanspruchung schützen. Zwei Urlaubstage sind dafür angemessen. Mit dieser großzügigen Urlaubsregelung kommen wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitern nach, die meist über viele Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte hinweg für uns arbeiten."

Birkenstock