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Kaufhof muss Berliner Filiale weiterführen

Von Simone Preuss

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Einzelhandel

Das Landgericht Berlin hat jetzt entschieden: Galeria Kaufhof darf nicht aus den Gropius Passagen an der Johannisthaler Chaussee 317 ausziehen, sondern muss sie weiterbetreiben.

Kaufhof hatte überraschend und außerordentlich zum 31. August 2017 gekündigt, was die Warenhauskette mit „zeitlichen Verzögerungen und organisatorischen Versäumnissen“ beim laufenden Umbau der Passagen und einer „teils unerträglichen“ Situation für Mitarbeiter und Kunden begründete.

Dies ließ sich die Eigentümerin des Einkaufszentrums, die Unibail-Radamco Germany, nicht gefallen und erwirkte jetzt eine einstweilige Verfügung. Sie wies Kaufhofs Vorwürfe zurück und sagte, die Bauarbeiten lägen im Zeitplan. Sie fühlt sich durch das Urteil in ihrer Meinung bestätigt.

„Aus Sicht der Gropius Passagen ist die Entscheidung eine wichtige Bestätigung ihrer Rechtsansicht, dass Galeria Kaufhof zur Erfüllung des Mietvertrags verpflichtet ist“, so Hannah Liekenbrock, Sprecherin von Unibail-Rodamco.

Die einstweilige Verfügung erwirkt nicht nur, dass Kaufhof die Filiale in den Gropius Passagen weiterbetreiben, sondern sich auch verplichten muss, ein ausreichendes Warensortiment bereitzuhalten sowie qualifiziertes und ausreichend Personal einzusetzen und den Räumungsverkauf zu stoppen.

Galeria Kaufhof gefällt dies gar nicht und das Unternehmen hat vor, sich zu wehren: „Es handelt es sich um eine vorläufige Verfügung. Wir werden Widerspruch einlegen und sind zuversichtlich, eine Entscheidung zu unseren Gunsten zu erwirken“, kommentierte ein Kaufhof-Sprecher laut der Berliner Woche.

Galeria Kaufhof war lange Zeit der Hauptmieter der Gropius Passagen und bietet auf drei Etagen seine Waren an. Insgesamt hat das Einkaufszentrum 130 Shops auf vier Etagen.

Foto: Gropius Passagen-Website
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