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Kartellrecht: „Gesetzesnovelle schränkt Wettbewerb ein“

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Die zunehmende Digitalisierung in der Wirtschaft, die stets wachsende Zahl an Start-Up-Unternehmen sowie neue Anforderungen an das Bußgeldrecht erfordern nach Ansicht der Bundesregierung eine dringende Novellierung des aktuellen Kartellrechts. In den Vorschlägen, die seitens der Politik dazu unlängst eingebracht worden sind, sehen jedoch vor allem die Vertreter der Wirtschaft eher einen Nachteil, als einen Fortschritt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht sogar die Wettbewerbsfreiheit seiner Mitglieder eingeschränkt, sollten die aktuellen Vorschläge zu geltendem Recht werden. „Das Gesetz nimmt den Unternehmen Verhandlungs- sowie Preissetzungsspielräume und beschneidet die Vertragsfreiheit. Das hat am Ende negative Folgen für den Wettbewerb“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das bekämen auch die Verbraucher zu spüren. Denn Waren könnten teurer werden, wenn die Unternehmen durch das Gesetz daran gehindert würden, die günstigsten Preise auszuhandeln und anzubieten.

Für Genth und andere Arbeitgebervertreter ist daher klar: „Das Gesetz ist nicht im Sinne unserer freien Marktwirtschaft.“ Die weiter ausgebauten wettbewerbsbeschränkenden Regelungen müssten sobald als möglich wieder aus dem Gesetz entfernt werden.

Foto: Lothar Wandtner / pixelio.de

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