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EU-Plastikverordnung: Handel wehrt sich gegen Verbot einzelner Produkte

Von Reinhold Koehler

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Kaum hat die EU-Kommission einen neuen Richtlinienentwurf zu Einwegplastik vorgestellt, hagelt es bereits Kritik von allen Seiten. Während die Vorschläge vielen Verbraucher- und Umweltschutzverbänden nicht weit genug gehen, bezweifelt der Einzelhandel generell deren Nutzen. Die vorgeschlagenen Verbote von Plastikbesteck, Strohhalmen oder Ballonstäbchen seien nicht zielführend, gefordert sei vielmehr eine Gesamtstrategie für ein noch besseres Recycling, so der Handelsverband Deutschland (HDE) in einer ersten Stellungnahme.

„Verbote einzelner Produkte führen nicht zu mehr Umweltschutz. Es geht darum, Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schaffen. Ein Erfolgsmodell in diesem Bereich ist beispielsweise die freiwillige Vereinbarung zwischen HDE und Bundesumweltministerium zur Reduzierung der Zahl an Plastiktüten“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Mit der im Jahr 2016 geschlossenen Selbstverpflichtung habe sich der Verbrauch von Kunststofftragetaschen bereits innerhalb eines Jahres um ein Drittel verringert und habe damit das EU-Reduktionsziel für das Jahr 2025 in Deutschland bereits im letzten Jahr erreicht.

Um Plastikabfälle in Zukunft noch besser zu recyceln, will der HDE lieber auf die Wirkung des ab Anfang 2019 gültigen, neuen Verpackungsgesetzes warten. Hier seien ambitionierte Recyclingquoten vorgesehen, heißt es. Zudem sollten dort Standards für ein recyclinggerechtes Design erarbeitet und der Einsatz von Rezyklaten gefördert werden. „Jetzt ist nicht die Zeit für überhastete und nicht zu Ende gedachte Maßnahmen. Wir brauchen ein noch effizienteres Recyclingsystem. Das neue Verpackungsgesetz weist den richtigen Weg. Das sollten wir jetzt mit aller Sorgfalt umsetzen“, so Falk weiter.

Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de

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