• Home
  • Nachrichten
  • Einzelhandel
  • BTE warnt vor fehlender Rechtssicherheit bei Auslandsbestellungen

BTE warnt vor fehlender Rechtssicherheit bei Auslandsbestellungen

Von Reinhold Koehler

Wird geladen...

Scroll down to read more

Einzelhandel

Der Handelsverband Textil (BTE) warnt derzeit seine Mitglieder vor undurchsichtigen Rechtslagen bei Bestellungen im Ausland. Zwar würde der Schutz der Verbraucher europaweit immer stärker vereinheitlicht und weiter gestärkt, deutsche Händler hätten dabei jedoch immer öfter das Nachsehen.

Der BTE bemängelt, dass das europäische Gewährleistungsrecht nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlasse. Hier habe der deutsche Handel immerhin davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland (HDE) mit dem BTE die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung habe überzeugen können.

Das Problem: Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht.

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existierten, sei die Rechtsposition des Handels dort schlechter, so der BTE. Besonders im Mittelmeerraum fehle bei Käufen von Bekleidung und Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der Verband empfiehlt daher seinen Mitgliedern: „Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen.“ Im Zweifel sei dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung

Foto: Martin Schemm / pixelio.de

BTE
EUROPA
Hdeeinzelhandel