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Wie können Modeunternehmen am besten die zahlreichen EU-Vorschriften für Textilien und Bekleidung navigieren?

19 Kilogramm Textilien verbraucht eine Person in der Europäischen Union im Durchschnitt pro Jahr, so die Europäische Umweltagentur (EUA). Davon sind acht Kilogramm Kleidung, sieben Kilogramm Heimtextilien und viert Kilogramm Schuhe.

„Neunzehn Kilogramm entsprechen im Grunde dem, was in einen großen Reisekoffer passt”, verglich Lars Fogh Mortensen, Experte der EUA für Kreislaufwirtschaft und Textilien. „Von den 19 Kilogramm werden 16 Kilogramm zu Textilabfall. Die restlichen drei Kilogramm, so nehmen wir an, stapeln sich in unseren Häusern, in unseren Schränken und anderswo.“

„Und wenn wir die 16 Kilo Textilabfall nehmen, sammeln wir pro Person tatsächlich nur vier Kilogramm davon ein, wovon der größte Teil nach Asien und Afrika exportiert wird. Die zwölf Kilogramm pro Person und Jahr, die nicht getrennt gesammelt werden, landen in der Verbrennung oder auf Mülldeponien in ganz Europa.”

Wie Fogh Mortensen weiter ausführt, ist der Textilverbrauch damit der fünfthöchste Rohstoffverbrauch in der EU. Er beläuft sich auf 523 Kilogramm Rohstoffe pro Person im Jahr. Mit 19 Kubikmetern ist er zudem der dritthöchste Wasserverbrauch aller Konsumbereiche.

Der im März 2020 verabschiedete Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft ist Teil des europäischen Green Deal. Er soll dieser Verschwendung entgegenwirken und Europas Wandel zu einer ressourceneffizienten, abfallarmen und klimaneutralen Wirtschaft beschleunigen.

Sich in der EU-Politiklandschaft zurechtzufinden, kann jedoch verwirrend sein. Es werden neue Gesetze verabschiedet und bestehende Vorschriften für die Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie geändert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Vereinfachungsbemühungen einerseits und solche, die EU-Unternehmen auf dem globalen Markt wettbewerbsfähiger machen sollen, andererseits.

Der zweite Tag der kürzlich abgeschlossenen Textile Exchange Conference widmete sich dem Thema „Enabling Environments“. Einige Veranstaltungen befassten sich mit der Vorbereitung auf diese Gesetzgebung. FashionUnited hat die wichtigsten Informationen für Modeunternehmen zusammengefasst.  

Es gibt insbesondere acht Vorschriften, die Akteur:innen der Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie kennen sollten:

  • Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)
  • Green-Claims-Richtlinie (GCD)
  • Produktumweltfußabdruck (PEF)
  • Abfallrahmenrichtlinie (WMD)
  • Textilkennzeichnungsverordnung (TLR)
  • Green Industrial Deal
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) ist der Eckpfeiler der Bemühungen der Europäischen Kommission (EK) für umweltverträglichere und zirkuläre Produkte. Sie wurde bereits im vergangenen Jahr, am 18. Juli 2024, angenommen und ist in Kraft getreten. Die Verordnung legt detaillierte Ökodesign-Maßnahmen für Textilien und Bekleidung als eine der ersten Produktgruppen fest. Sie wird daher die größten Auswirkungen für Marken, Einzelhandelsunternehmen und die Textilindustrie haben.

„Sie wird wahrscheinlich eine ganze Reihe von Abläufen in der Lieferkette und die Art und Weise, wie Produkte entworfen werden, verändern“, sagte Rannveig Van Iterson, Leiterin für Kreislaufwirtschaft bei der Brüsseler Beratungsfirma Ohana Public Affairs. „Marken werden sowohl Leistungs- als auch Informationsanforderungen erfüllen müssen. Es handelt sich also um eine doppelte Überprüfung und darum, wie sich das Produkt wirklich verändern und wie seine Leistung aussehen wird. Bestimmte Informationsanforderungen müssen auch an die Verbraucher:innen und die Behörden weitergegeben werden.“

Die ESPR wird mit dem digitalen Produktpass (DPP) verknüpft. Jedes Produkt, das unter die Ökodesign-Verordnung fällt, muss einen DPP haben. Das bedeutet, dass Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt in Umlauf bringen, die informatorischen und technischen Anforderungen des DPP erfüllen müssen. „Die Standards und Details, wie der digitale Produktpass aussehen und wie dieses System funktionieren soll, werden noch entwickelt. Die Standards sollen bis Ende 2025 fertiggestellt sein”, so Van Iterson.

Der Digitale Produktpass (DPP) wird bald verpflichtend. KI-generiertes Bild zur Veranschaulichung. Bild: FashionUnited

Ein Teil der ESPR ist das Verbot für unverkaufte Waren, das für große Unternehmen Mitte 2026 in Kraft treten wird. Die Verpflichtung für Unternehmen, über das Gewicht und die Menge der unverkauften Waren zu berichten, hat bereits begonnen. Sie gilt ein Geschäftsjahr nach der Annahme der ESPR. Das bedeutet, dass Marken dies spätestens in ihren Nachhaltigkeitsbericht für das laufende oder das nächste Jahr aufnehmen müssen.

„Zusätzlich gibt es das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren, was speziell für Bekleidung und Schuhe gilt. Hier ist die Hauptregel, dass Recycling als Vernichtung angesehen wird. Das bedeutet, dass Sie andere Wege für Ihre unverkaufte Ware finden müssen. Dies wird ab Juli 2026 gelten. Wenn Sie ein kleineres Unternehmen sind, haben Sie tatsächlich etwas mehr Zeit, bis 2030”, erklärt Van Iterson.

Produktparameter werden wichtig

Im Rahmen der ESPR müssen Unternehmen das Design oder die Umweltauswirkungen ihrer Produkte erheblich verbessern. Bei den Produktparametern hebt Van Iterson die physische Haltbarkeit, den Anteil an recyceltem Material, die Recyclingfähigkeit, den Umwelt- und/oder CO2-Fußabdruck und bedenkliche Stoffe als die wichtigsten hervor. Weitere sind Mikroplastik, die erwartete Abfallerzeugung, Wasserverbrauch und Wassereffizienz, Energieverbrauch und Energienutzung sowie nachhaltige erneuerbare Materialien.

„Was noch nicht entschieden ist, ist, ob es sich um Informations- oder Leistungsanforderungen handeln wird, das wird also noch einige Zeit dauern”, sagte Van Iterson. „Die Konsultation wird im November beginnen, aber die Konsultationsphase wird bis ins nächste Jahr andauern. Wir werden die endgültigen Regeln vielleicht irgendwann Anfang 2027 haben, also wird das wirklich noch einige Zeit in Anspruch nehmen”, fügt sie hinzu.

Während die Ziele für den Recyclinganteil als eine der wichtigsten Ökodesign-Maßnahmen der EK identifiziert wurden, stehen nachhaltige erneuerbare Materialien vorerst unter Anhang 1. Sie stoßen jedoch auf wachsendes Interesse bei Interessengruppen, insbesondere der Textile Exchange.

„Die ESPR hat oberste Priorität, wenn es darum geht, Informationen und Wissen mit den politischen Entscheidungsträger:innen zu teilen”, sagt Romane Malysza, Public Affairs Strategist bei Textile Exchange. „Unser Ziel ist es, die Informationen und Daten zu teilen, die wir in den letzten zwei Jahren an Expertise gesammelt haben.”

Textile Exchange wird Anfang nächsten Jahres eine Studie zum „Textile-to-Textile Global Fiber 2030 Project“ veröffentlichen, die zusätzlich zum alljährlichen „Materials Market Report“ erscheint. Sie berücksichtigt Daten auf Ebene der Lieferbetriebe sowie zentralisierte Datenquellen und wurde in Partnerschaft mit Reverse Resources, Fashion for Good und Texroad erstellt. Die Untersuchung wird einen Überblick über die Produktion von recycelten Fasern geben. Außerdem enthält sie eine Aufschlüsselung der Abfallrohstoffe, der Recyclingkapazitäten von Textil-zu-Textil (T2T) und der T2T-Produktion nach Faserkategorien und Ländern. Darüber hinaus wird sie eine Prognose für recycelte Fasern auf dem Markt bis 2030 enthalten und Datenlücken und -bedarfe aufzeigen.

Ebenso nachhaltig gewonnene Materialien

„Für uns ist es entscheidend, dass die Regulierung der Anforderungen an den Recyclinganteil auf Portfolioebene erfolgt, kombiniert mit einer Informationspflicht auf Produktebene. So können wir die Anforderungen und Ziele erreichen“, bestätigt Malysza. „Die zweite Priorität ist die Anerkennung von nachhaltig gewonnenen, erneuerbaren Materialien neben recycelten Materialien und deren Ökodesign-Maßnahmen. Denn wir glauben, dass der Anteil an recyceltem Material zwar entscheidend ist, aber allein nicht ausreichen wird, um die Nachhaltigkeitsziele der Branche zu erreichen”, betont sie.

„Der Druck durch Textilien ließe sich am einfachsten verringern, wenn wir weniger produzieren und konsumieren würden, das ist klar. Aber nachhaltig gewonnene Materialien sind eine der anderen Möglichkeiten, den Druck durch Textilien, Produktion und Konsum zu verringern”, stimmt Fogh Mortensen zu. Als Beispiele nannte er mechanisch recycelte Baumwolle, Biobaumwolle, Viskose, Lyocell, Modal, Flachs und Hanf. „Insgesamt gibt es das Potenzial, mehr pflanzliche und künstliche Fasern zu verwenden, die nicht aus Kunststoffen, Öl und Gas hergestellt werden”, fasst er zusammen.

Der Definition des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen und der Ellen MacArthur Foundation zufolge sind nachhaltig gewonnene erneuerbare Materialien solche, die „kontinuierlich in einem Maße erneuert werden, das der Abbaurate entspricht oder diese übersteigt, und die geringere Auswirkungen und einen größeren Nutzen für Klima, Natur, Menschen und Tiere bringen“.

Textile Exchange schlägt derzeit in Zusammenarbeit mit Ohana der Europäischen Kommission im Rahmen des Delegated Act der ESPR vor, nachhaltig gewonnene erneuerbare Materialien neben recycelten Materialien aufzunehmen. Ein Ziel ist es, mögliche unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden. Dazu gehören negative Umweltauswirkungen, die Gefährdung von Arbeitsplätzen und Lebensgrundlagen von Arbeitskräften in der Naturfaser-Lieferkette sowie eine geringere Produktqualität und -haltbarkeit. Dies würde auch der derzeit begrenzten Verfügbarkeit von recycelten Rohstoffen aus textilen Quellen entgegenwirken. Textile Exchange hofft auch, den Grundstein für die künftige Politikgestaltung zu legen. Beispiele sind die Green-Claims-Richtlinie, die Öko-Modulation in der erweiterten Herstellerverantwortung und die Bioökonomie-Strategie, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und grüne Arbeitsplätze zu fördern und gleichzeitig eine zirkuläre und nachhaltige Produktion zu unterstützen.

Reduzieren, wiederverwenden, recyceln. KI-generiertes Bild zur Illustration. Bild: FashionUnited

Green-Transition- und Green-Claims-Richtlinie

Die Green-Transition-Richtlinie wurde im März 2024 verabschiedet. Der Hauptunterschied zur Green-Claims-Richtlinie besteht darin, dass letztere bestimmte irreführende Umweltaussagen und vage Begriffe verbietet. Die vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie legt hingegen Anforderungen fest, wie Unternehmen ihre Umweltaussagen belegen und überprüfen müssen. Die Green-Transition-Richtlinie fungiert als allgemeines Verbot für bestimmtes Greenwashing. Die Green-Claims-Richtlinie hingegen bietet den technischen und verfahrenstechnischen Rahmen, um die Richtigkeit anderer, zulässiger Umweltaussagen zu gewährleisten.

Hinsichtlich der Auswirkungen für Unternehmen erklärte Van Iterson, dass gemäß der Green-Transition-Richtlinie alle Behauptungen so spezifisch wie möglich sein müssen. Auf Verlangen der Behörden muss ein solider Nachweis erbracht werden. Darüber hinaus gelten die Behauptungen nur für zukünftige Umweltleistungen. Sie erfordern zudem einen Umsetzungsplan und die Überwachung durch Dritte.

Unternehmen müssen auch auf weitreichende Nachhaltigkeitsaussagen wie „nachhaltig“ oder „ethisch“ verzichten. Das gilt auch für allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „naturfreundlich“ und ähnliche. Kennzeichnungen, die nicht auf vertrauenswürdigen Zertifizierungssystemen beruhen, sind ebenfalls nicht mehr erlaubt. Deshalb haben bereits einige Marken ihre eigenen Labels eingestellt. Aussagen zu Aspekten, die durch die verbindlichen EU-Rechtsvorschriften gefordert werden, sind ebenfalls verboten.

Laut Van Iterson könnte in Bezug auf die Green-Transition-Richtlinie im Vergleich zur Green-Claims-Richtlinie eines von zwei Dingen geschehen: „Entweder bleibt die Green-Claims-Richtlinie auf Eis. Das würde bedeuten, dass sich Unternehmen bei Produktaussagen nur auf die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen verlassen können.“ Diese Richtlinie ermöglicht den nachhaltigeren Wandel durch besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und bessere Informationen. „Das würde auch bedeuten, dass die kommenden Leitlinien für Unternehmen viel wichtiger würden, um etwas Klarheit darüber zu schaffen, wie diese Behauptungen tatsächlich aufzustellen sind“, so die Leiterin für Kreislaufwirtschaft. „Zweitens könnten die Verhandlungen über die Green-Claims-Richtlinie vor ihrer Annahme fortgesetzt werden. Sie könnte zum Beispiel durch ein Omnibus-Verfahren vereinfacht werden“ (mehr darüber weiter unten).

Produktumweltfußabdruck

Ein Produkt-Umwelt-Fußabdruck (Product Environmental Footprint, PEF) quantifiziert die Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung über den gesamten Lebenszyklus. Dabei werden alle Phasen analysiert, von der Rohstoffgewinnung und Produktion bis hin zum Transport und der Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Im Mittelpunkt steht die Ökobilanz (LCA), die Inputs wie Rohstoffe, Wasser und Energie sowie Outputs wie Emissionen und Abfall berücksichtigt. Während ein CO2-Fußabdruck beispielsweise nur die Treibhausgasemissionen betrachtet, berücksichtigt ein PEF ein breiteres Spektrum potenzieller Auswirkungen wie Klimawandel, Auswirkungen auf Ökosysteme, Gesundheit und natürliche Ressourcen.

Ziel ist es, eine transparente, standardisierte Methode zur Kommunikation des wahren ökologischen Fußabdrucks von Produkten bereitzustellen. So sollen Produkte vergleichbarer gemacht und Greenwashing verhindert werden. Daher wird ein standardisierter Ansatz verwendet, die Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCR). Diese bieten branchenspezifische Leitlinien, die PEFCR A&F für die Bekleidungs- und Schuhindustrie.

„Die zweite Version der Methodik wurde im Juni dieses Jahres verabschiedet und steht Unternehmen nun zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Ihre rechtliche Anwendung ist ziemlich unsicher, da sie mit der Green-Claims-Richtlinie zusammenhängt. Wenn die Green-Claims-Richtlinie angenommen wird, könnte der PEF tatsächlich verpflichtend werden”, erklärt Van Iterson.

Wie recycelbar ist ein Kleidungsstück? KI-generiertes Bild zur Veranschaulichung. Bild: FashionUnited

Abfallrahmenrichtlinie

Die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive) trat am 12. Dezember 2008 in Kraft und regelt die Abfallwirtschaft in der EU. Die Überarbeitung vom Juli 2023 zielt insbesondere auf Textilabfälle ab. Sie ist das Gesetz, das die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ab April 2028 in jedem EU-Mitgliedstaat vorschreiben wird. Das bedeutet, dass Herstellende ein hohes Maß an Verantwortung für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während des gesamten Lebenszyklus erhalten, einschließlich des Managements am Ende des Lebenszyklus.

Das bedeutet auch, dass Bekleidungs- und Textilunternehmen für jedes Produkt, das sie auf den Markt bringen, eine EPR-Gebühr zahlen müssen. Der Geltungsbereich umfasst Heimtextilien, Textilien und Bekleidung, Schuhe und Accessoires. „Der Zweck ist, die Finanzierung für den Aufbau der Sortier-, Sammel- und Recyclinginfrastruktur in Europa zu sichern und so den Übergang zur Kreislaufwirtschaft wirklich zu unterstützen”, so Van Iterson.

Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallen, müssen sich in jedem EU-Mitgliedstaat registrieren, in dem sie Produkte verkaufen. Die Berichterstattung ist zwar noch nicht harmonisiert, aber die neuen EPR-Vorschriften und -Gesetze werden derzeit in jedem EU-Mitgliedstaat vorbereitet.

An dieser Stelle sollte die Abfallverbringungsrichtlinie (Waste Shipments Directive) erwähnt werden. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Abfällen in die, aus der und innerhalb der EU fest, um illegale Abfalltransporte zu unterbinden. Dazu gehören strengere Kontrollen, besondere Beschränkungen für die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-OECD-Länder und die elektronische Einreichung von Dokumenten. Die Richtlinie ist im Mai 2024 in Kraft getreten, daher sollten sich Marken der neuen Regeln bewusst sein.

Textilkennzeichnungsverordnung

Seit ihrer Einführung im Jahr 2025 hat die Textilkennzeichnungsverordnung (Textile Labeling Regulation) viele Verzögerungen erfahren. Sie wird nun voraussichtlich im April nächsten Jahres vorgeschlagen. Ihr Ziel ist es, die Kennzeichnungsvorschriften für Textilien und Bekleidung zu modernisieren, um den Verbraucher:innen zu helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Dies könnte durch eine bessere Transparenz über die Faserzusammensetzung, die Herkunft und die Nachhaltigkeitsaspekte eines Kleidungsstücks oder Textils erreicht werden. Auch die mögliche Einführung digitaler Etiketten ist Teil der Diskussion.

Mode muss zirkulär werden. KI-generiertes Bild zur Veranschaulichung. Bild: FashionUnited

Clean Industrial Deal

Der Green Deal wurde 2019 als Antwort der EU auf den dringenden Ruf nach Klimaschutz ins Leben gerufen. Er zielt darauf ab, die Emissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent zu senken und Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen. Er wurde zum Clean Industrial Deal, nachdem kritisiert wurde, dass er die Wachstumsperspektiven der Unternehmen und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit nicht berücksichtige.

Der Clean Industrial Deal ist somit als Plan zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der EU gedacht. Er soll auch die Nachfrage nach sauberen und europäischen Produkten fördern und die Kreislaufwirtschaft sowie den Zugang zu Materialien sicherstellen.

Angesichts der vielen neuen EU-Vorschriften und der damit verbundenen Verwirrung bei den Betroffenen wurde auch der Ruf nach Vereinfachung laut. Darauf reagierte die EK mit einem Vereinfachungsmandat. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen unterstützt werden, insbesondere durch die Verringerung des Verwaltungs- und Berichtsaufwands. Die Vereinfachungsbemühungen werden durch eine Reihe von Omnibussen umgesetzt. Ein Omnibus ist eine rechtliche oder legislative Initiative, die andere Rechtsakte ändert.

„Diese Vereinfachungsagenda soll es den Unternehmen zwar leichter und einfacher machen, die Vorschriften einzuhalten. Sie schafft aber nicht unbedingt mehr Geschäftssicherheit, da bereits angenommene Regeln nun wieder aufgerollt werden. Das bedeutet, dass man sich immer noch an die Regeln halten muss, bevor man sie kennt, was es für Unternehmen leider nicht unbedingt einfacher macht. Aber das ist die neue Realität, mit der wir umgehen müssen”, kommentiert Van Iterson.

Von den Vereinfachungsbemühungen der oben genannten Verordnungen sind unter anderem die ESPR, die Empowering Consumers (EmpCo) Directive, die Textilkennzeichnungsrichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie derzeit nicht betroffen. Wahrscheinlich betroffen sein wird der DPP und sicherlich die Green-Claims-Richtlinie, wie bereits erwähnt. Für die Textilindustrie werden der Omnibus 1 und der kommende Umwelt-Omnibus am relevantesten sein. Letzterer soll die Abfallwirtschaft und die Industrieemissionen straffen, vereinfachen und digitalisieren. Ersterer soll die Vorschriften zur Nachhaltigkeitsprüfung und -berichterstattung, wie sie von CSRD und CSDDD geregelt werden, vereinfachen.

Gegen Fast Fashion. KI-generiertes Bild zur Veranschaulichung. Bild: FashionUnited

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, Informationen über ihre Auswirkungen und Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) offenzulegen. Ihr Geltungsbereich umfasst nicht nur alle großen europäischen Unternehmen und kleinere börsennotierte Unternehmen, sondern auch solche von außerhalb, die in der EU tätig sind.

Für die standardisierte Berichterstattung gelten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine zentrale Anforderung ist der Ansatz der „doppelten Wesentlichkeit”. Das bedeutet, dass Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken und wie ihr Geschäft die Gesellschaft und die Umwelt beeinflusst. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl über ihre eigenen finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen als auch über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten. Alle Berichte müssen von unabhängigen Dritten überprüft und in digitalem Format eingereicht werden.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichtet große EU-Unternehmen und solche von außerhalb mit einer bedeutenden Präsenz auf dem EU-Markt, eine Sorgfaltsprüfung ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und ihrer gesamten Wertschöpfungsketten durchzuführen. Dies soll negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, insbesondere Zwangsarbeit, Umweltverschmutzung und Klimawandel, verhindern und abmildern. Unternehmen müssen auch Übergangspläne erstellen, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsmodelle mit den Nachhaltigkeitszielen der EU übereinstimmen.

Während der Omnibus 1 derzeit diskutiert wird, wurde eine Einigung über die Verschiebung des Inkrafttretens von CSRD und CSDDD erzielt.

Wie können sich Unternehmen auf die EU-Gesetzgebung vorbereiten?

Europäische Unternehmen müssen akzeptieren, dass die EU-Gesetzgebung früher oder später auf sie zukommen wird, auch wenn sie jetzt vielleicht noch nicht in den Geltungsbereich fallen. Daher ist es unerlässlich, sich über neue Gesetze und Änderungen auf dem Laufenden zu halten und sich auf deren Umsetzung vorzubereiten.

Zweitens können sich Unternehmen auch aktiv für ihre Bedürfnisse und Anforderungen einsetzen, wenn es um noch in der Diskussion befindliche Gesetze geht. Beispiele hierfür sind der Umwelt-Omnibus, die ESPR und die Textilkennzeichnungsverordnung.

Sie sollten auch die politischen Entwicklungen beobachten, um gut informiert zu bleiben.

Zusammenfassung
  • Die EU setzt verstärkt auf Gesetze wie die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Green-Claims-Richtlinie, um den Textilverbrauch zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
  • Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen wie den digitalen Produktpass (DPP), das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) einstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • Nachhaltig gewonnene Materialien und Recycling spielen eine zentrale Rolle, wobei die EU-Gesetzgebung darauf abzielt, Transparenz zu schaffen, Greenwashing zu verhindern und Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Umweltauswirkungen zu verpflichten (CSRD, CSDDD).
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