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HDI will Störerhaftung für Händler abschaffen

Von Reinhold Koehler

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Freies WLAN gehört genauso zum Service des stationären Einzelhandels wie beheizte Räume, eine ansprechende Produktpräsentation oder gute Beratung. Zumindest in den USA. Hierzulande würden auch gerne mehr Händler ihren Kunden freien Internetzugang in ihren Filialen bieten, trauen sich jedoch oftmals aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht. In einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) gibt fast die Hälfte aller Händler an, dass sie gerne WLAN zur Verfügung stellen würden, die Mehrheit aber vor den rechtlichen Risiken zurückscheut. Denn in Deutschland gilt nach wie vor das Prinzip der Störerhaftung.

Das führe dazu, dass der WLAN-Anbieter für die eventuellen Rechtsverstöße der Nutzer haftet. „Viele der innovativen digitalen Konzepte im Einzelhandel hängen vom Zugang der Kunden zum Internet ab. An vielen Standorten geht das nur über WLAN. Deshalb muss die Störerhaftung abgeschafft werden,“ fordert nun der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es sei positiv zu bewerten, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Vorstoß unternommen habe. Allerdings dürfe eine neue Regelung nicht dazu führen, dass die WLAN-Nutzung für die Kunden in der Praxis zu kompliziert werde. So würden etwaige Anmelde- oder Registrierungspflichten viele Menschen davon abschrecken, sich einzuloggen.

BTE
Hdeeinzelhandel