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Gericht bestätigt Handelsverbot für Robbenprodukte

Von Reinhold Koehler

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Das Verbot für den Handel mit Robbenfell und Robbenfleisch in Europa ist rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Das heißt, das von der EU zur Angleichung nationaler Regeln erlassene Handelsverbot bleibt in vollem Umfang bestehen, Ausnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die traditionell vom Robbenfang leben, sind nicht vorgesehen.

Mit dem Urteil ist die Klage gescheitert, die Vertreter der kanadischen Ureinwohner sowie Hersteller und Händler von Robbenprodukten gegen das EU-weite Verbot eingereicht hatten. Sie wehren sich seit Jahren juristisch gegen das Verbot, weil sie ihre wirtschaftlichen Interessen verletzt sehen.

Foto: steve prinz / pixelio.de

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