Europäisches Lieferkettengesetz kann verschoben werden
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Das Europaparlament hat den Weg für eine Verschiebung des europäischen Lieferkettengesetzes freigemacht. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, dass erste Regelungen des umstrittenen Vorhabens ein Jahr später in Kraft treten sollen.
Die EU-Staaten müssen den Schritt nur noch abnicken, damit die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Die Länder hatten sich vor gut einer Woche aber bereits für eine Verschiebung ausgesprochen, der Schritt gilt als Formsache.
Die beiden Institutionen folgen einem Vorschlag der EU-Kommission, wonach erste Regeln 2028 gelten. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn sprach von einer Bürokratiepause. Nun soll die Richtlinie aber auch inhaltlich geändert und vereinfacht werden, damit Unternehmen langfristig mit weniger Bürokratie belastet werden.
„Mut zum Rotstift“ – Harte Verhandlungen vorherzusehen
Wie weitreichend diese Änderungen werden, steht noch nicht fest und dürfte intensiv diskutiert werden. Für die SPD ist etwa wichtig, dass die Haftung von Unternehmen nicht abgeschwächt wird. „Unsere Zustimmung ist ein riesiger Vertrauensvorschuss mit Blick auf die Verhandlungen zu den Sachfragen, die erst noch anstehen“, sagte der Vorsitzende der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, René Repasi.
Seine Unions-Amtskollegen Daniel Caspary (CDU) und Angelika Niebler (CSU) teilten nach der Abstimmung mit: „Europa braucht den Mut zum Rotstift.“ Alle Auflagen, die nur Bürokratie und keinen Mehrwert bringen würden, müssten weg.
Unterstützung bei der Haftungsfrage bekommt Repasi von der Grünen-Europaabgeordneten Anna Cavazzini. „Ohne zivilrechtliche Haftung ist das EU-Lieferkettengesetz ausgeweidet“, teilte sie mit. Sie appellierte, „innerhalb der demokratischen Fraktionen“ einen Kompromiss zu finden.
Gesetz erst vergangenes Jahr beschlossen
Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst vergangenes Jahr beschlossen. Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
Aus der Wirtschaft gab es aber große Kritik an dem Vorhaben. Unternehmen sehen darin übertriebene Vorgaben, die ihnen große bürokratische Bürden auferlegten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas minderten.