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Entscheidung zum Bangladesch-Abkommen weiter aufgeschoben

Von Simone Preuss

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Wie FashionUnited vor einer Woche berichtete, wurde von der Regierung Bangladeschs eine einstweilige Verfügung gegen das Abkommen für Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch (Abkommen) bewirkt, die zunächst am 30. November in Kraft treten sollte, dann auf den 6. Dezember verschoben wurde und jetzt auf den 17. Dezember gerutscht ist. In anderen Worten, die Zukunft des Bangladesch-Abkommens ist weiterhin ungewiss.

In der Vorlage der Regierung an den Obersten Gerichtshof bezüglich der vom Abkommen eingelegten Berufung gegen einen Beschluss, dass das Abkommen seine Tätigkeit in Bangladesch ab dem 30. November einstellen soll, wird gefordert, dass das Abkommen nur unter einer Reihe äußerst hemmender Einschränkungen fortgesetzt werden dürfe, was der weltweit anerkannten Sicherheitsinitiative die Möglichkeit entziehen würde, unabhängig von der Kontrolle durch Regierung und Arbeitgeber zu agieren. Zu den Einschränkungen gehört auch, dass dies die letzte Verlängerung des Abkommens mit Sitz in Dhaka sein werde.

Konkret würde dies bedeuten, alle Entscheidungen des Abkommens der Zustimmung eines Regierungsausschusses zu unterwerfen, sowie das Abkommen daran zu hindern, Maßnahmen gegen Fabrikbesitzer zu ergreifen, die Arbeiter bedrohen oder entlassen, weil sie Sicherheitsbeschwerden vorbringen, und den Inspektoren des Abkommens zu verbieten, neue Sicherheitsverletzungen zu identifizieren. Dies würde sie „effektiv dazu verpflichten, tödliche Gefahren wie fehlerhafte Alarmsysteme, versperrte Notausgänge und Risse in tragenden Säulen zu ignorieren, die bei ihren Inspektionen festgestellt werden“, fasste die Clean Clothes Campaign (CCC) in einer Pressemitteilung vom gestrigen Montag zusammen.

Bei einer Anhörung am 6. Dezember, bei der die Antwort des Abkommens auf die Einschränkungen seiner Geschäftstätigkeit vorgelegt wurde, beantragte die Regierung von Bangladesch eine weitere Anhörung am 10. Dezember, um Zeit für die Prüfung der Antwort zu erhalten. Gestern hat die Regierung einen weiteren Aufschub bis zum 17. Dezember beantragt und erhalten. Das bedeutet, dass es keine klare Richtung gibt und die Zukunft des Abkommens weiterhin auf dem Spiel steht. In der Zwischenzeit sind seinen Vertretern die Hände gebunden und wichtige Maßnahmen können nicht durchgeführt werden.

Deshalb fordern die unterzeichnenden Gewerkschaften des Abkommens - IndustriALL und UNI - und seine vier Zeugen - die Clean Clothes Campaign, das International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network und das Worker Rights Consortium - die Handelspartner Bangladeschs und die internationalen Bekleidungsmarken auf, die Regierung von Bangladesch zu drängen, diese empörenden Einschränkungen nicht aufzuerlegen, damit das Abkommen seine lebensnotwendige Arbeit fortsetzen kann.

So verständlich es ist, dass die Regierung von Bangladesch die volle Kontrolle darüber übernehmen möchte, wie die Fabriken, die 80 Prozent der Exportgüter des Landes herstellen, betrieben und inspiziert werden, so klar ist auch, dass dies nur geschehen kann, wenn die Sicherheit der Arbeitnehmer sowie angemessene Gebäudesicherheit und Brandschutzmaßnahmen gewährleistet werden können. Und das ist bei der vorgeschlagenen Lösung nicht der Fall, nämlich der Übergabe an die Remediation and Coordination Cell (RCC) der Regierung.

„Die Vereinbarung hat sich seit langem verpflichtet, ihre Aufgaben an eine geeignete nationale Regulierungsbehörde zu übertragen, allerdings befindet sich die RCC der Regierung noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Es besteht ein breiter Konsens unter den Interessengruppen, einschließlich der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der wichtigsten Handelspartner Bangladeschs und der Bekleidungsmarken, dass die RCC noch nicht in der Lage ist, die Inspektionsverpflichtungen des Abkommens zu erfüllen und keine nachweislichen Erfolge bei der Durchsetzung der Sicherheit in den von ihr betreuten Fabriken vorweisen kann“, erklärt die CCC in ihrer Pressemitteilung.

Dementsprechend hat das Abkommen bereits eine Lösung vorgeschlagen: „Das Abkommen verpflichtet sich zum Aufbau der Kapazitäten der RCC und zur Zusammenarbeit mit der Regierung und ihren Inspektionsstellen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Es hat bereits einen Plan vorgelegt, wie dies geschehen kann, aber die Regierung hat sich bisher nicht dazu geäußert.“

„Ein ernst gemeinter Übergangsplan bezüglich der Fabrikinspektionen, Sicherheitsschulungen und eines Mechanismus für Arbeiterbeschwerden wird viel mehr Zeit und echtes Engagement der Regierung erfordern. Es wird nicht möglich sein, wenn das Abkommen nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit uneingeschränkt fortzusetzen. Das Abkommen ist ein privater Vertrag, der für die unterzeichnenden Bekleidungsmarken bis 2021 oder bis zur nachweislichen Einsatzbereitschaft der RCC bindend bleibt”, schließt die CCC.

Jetzt bleibt abzuwarten, ob weitere Verzögerungen die Taktik der Regierung von Bangladesch sein werden oder ob es ab dem 17. Dezember für das Abkommen so oder so weitergeht.

Foto: Kristof Vadino via Maquila Solidarity Network
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